AGB´s

Es gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen. 

1. Allgemeine Bestimmungen

Unsere Angebote, Lieferungen und
Leistungen erfolgen ausschließlich zu unseren nachstehenden
Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils neuesten Fassung und gelten mit der
Annahme unserer Auftragsbestätigung oder unserer Rechnung als anerkannt.  Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind
Vertragsbestandteil und werden durch wiedersprechende Allgemeine
Geschäftsbedingungen des Vertragspartners nicht abgedungen.

Bei öffentlichen Vergaben gelten die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur, insoweit sie keine unzulässige Abweichung
von den Verdingungsunterlagen darstellen.

Unsere Angebote sind in allen
Bestandteilen freibleibend. Aufträge gelten als angenommen, wenn sie entweder
schriftlich bestätigt sind oder die Lieferung erfolgt ist.

2. Preise und Zahlungsbedingungen

Unsere Preise sind Nettopreise
zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Sie verstehen sich,
wenn anderslautende Vereinbarungen durch uns nicht schriftlich bestätigt sind,
ab Werk Rödental. Verpackung und Versand werden gesondert berechnet.

 Zahlungen sind innerhalb einer individuell
vereinbarten Zahlungsfrist oder spätestens nach 30 Tagen ohne Abzug zu leisten.
Ein vereinbarter Skontoabzug ist nur möglich, wenn keine Rechnungen mehr offen
sind, deren Zahlungsfrist bereits abgelaufen ist. Unberechtigter Skontoabzug
wird nachgefordert. Zahlungen gelten dann als geleistet, wenn wir frei über den
Betrag verfügen können. Bei Zahlungsverzug sind wir unbeschadet anderer Rechte
und Ansprüche berechtigt, Verzugszinsen von 5% über dem Basiszinssatz nach §
247 BGB zu berechnen.

Mängelrügen berechtigen nicht zum
Zahlungseinbehalt.

Schecks werden von uns nur nach
vorheriger Zustimmung und nur zahlungshalber angenommen. Gebühren bei der
Scheckeinreichung gehen zu Lasten des Scheckausstellers.

Wechsel werden grundsätzlich nicht
angenommen.

Bei Nichteinlösung von Schecks, bei
Zahlungseinstellung oder bei Beantragung oder Eröffnung eines
Insolvenzverfahrens werden unsere sämtlichen Forderungen in jedem Fall sofort
fällig: wir sind in diesen Fällen auch befugt, zahlungshalber angenommene
Schecks zurückzugeben und die ursprüngliche Forderung einzutreiben.

Der Besteller kann nur mit unserer
Zustimmung gegen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig
festgestellt sind.

Eigenmächtige Rechnungskürzungen werden
nicht akzeptiert. Bei Differenzen oder Rücksendungen müssen Gutschriften
angefordert werden. Sämtlichen Zahlungen werden gemäß §367 BGB zunächst auf
Kosten, Zinsen und dann auf die Hauptsache verrechnet.

3. Lieferbedingungen

Lieferungen erfolgen ab Werk Rödental
auf Rechnung und Gefahr des Käufers.

Lieferfristen sind nur nach
schriftlicher Bestätigung durch uns verbindlich. Ein Rücktritt vom Vertrag ist
erst nach erfolglosem Verstreichen einer schriftlich gesetzten, angemessenen
Nachfrist möglich. Schadensersatzansprüche sind, abgesehen von gesetzlich
zwingend vorgeschriebenen Sachverhalten, ausgeschlossen. Teillieferungen sind
zulässig.

Vereinbarte Lieferfristen verlängern
sich angemessen, falls Umstände außerhalb unseres Einflusses (z.B. behördliche
Maßnahmen, Streik, Rohstoffmangel) oder höhere Gewalt bei uns oder unseren
Zulieferern deren Einhaltung unmöglich machen. Sind diese Umstände nach Ablauf
von 4 Wochen nicht weggefallen, sind beide Parteien zum Rücktritt vom Vertrag
berechtigt. Bei nach Kundenvorgaben gefertigten Produkten sind bereits
gefertigte Teilmengen abzunehmen.

Bei Lieferungen ab Werk steht eine
schriftliche Mitteilung der Versandbereitschaft der Lieferung gleich. Nimmt der
Besteller nach einer schriftlich zu setzenden Nachfrist von 10 Tagen die Ware
weiterhin nicht ab, behalten wir uns das Recht auf Rücktritt vom Vertrag
und/oder Schadensersatz vor.

4. Gewährleistung

Mängelrügen sind unverzüglich,
spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Lieferungsempfang schriftlich bei uns
geltend zu machen. Geringe, technisch nicht vermeidbare Abweichungen dürfen
nicht beanstandet werden. Nach Anerkennung einer Mängelrüge durch uns behalten
wir uns das Recht auf Nachbesserung oder einmalige Ersatzlieferung als
Nacherfüllung in angemessener Zeit nach Rückempfang der Ware und nach Absprache
vor. Die Mängelhaftung greift nicht bei natürlicher Abnutzung oder bei Schäden,
die durch nicht bestimmungsgemäße Nutzung oder unsachgemäße Behandlung
entstehen oder entstanden sind.

Ist ein Sicherheitseinbehalt nach VOB
vereinbart, sind wir berechtigt, Auszahlung gegen Vorlage einer Bankbürgschaft
zu verlangen.

5. Verjährung

Gewährleistungsansprüche verjähren
gegenüber privaten Verbrauchern nach 24 Monaten, gegenüber allen anderen
Vertragspartnern 12 Monate nach Lieferung.

6. Haftung

Gegen uns gerichtete Ansprüche auf
Ersatz von Schaden jedweder Art schließen wir aus. Wir haften - auch für unsere
Erfüllungsgehilfen - nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Diese Beschränkung
gilt nicht in Fällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

7. Eigentumsvorbehalt

Unsere gelieferten Waren bleiben bis
zur vollständigen Bezahlung durch den Vertragspartner unser Eigentum. Zur
Weiterveräußerung und Weiterverwendung ist der Vertragspartner nur im
ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr berechtigt. Er tritt hiermit seine Forderungen
aus der Weiterveräußerung und Weiterverwendung in Höhe der Auftragssumme an uns
ab. Zur Einziehung der abgetretenen Forderung ist der Vertragspartner
ermächtigt. Wir können bei Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung der
Insolvenz, eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahrens
verlangen, dass der Vertragspartner uns die abgetretenen Forderungen und deren
Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die
dazugehörigen Unterlagen und dem Schuldner die Abtretung mitteilt.

8. Muster

Muster werden von uns berechnet.
Leihweise und kostenlose Überlassungen verbleiben in unserem Eigentum.

9. Datenschutz

Wir sind unter Beachtung der
Vorschriften des Datenschutzgesetzes berechtigt, Daten des Zahlungs- und
Warenverkehrs mit unseren Vertragspartnern zu speichern, zu verarbeiten und zu
übermitteln, soweit dieses für die übliche Betreuung und/oder ordnungsgemäße
Durchführung unseres Geschäftes erforderlich ist. Unsere Vertragspartner
erteilen hierzu ausdrücklich ihre Zustimmung.

10. Erfüllungsort, Gerichtsstand,
anwendbares Recht

Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche
aus dem Vertragsverhältnis ist der Ort unseres Firmensitzes.

Für Verträge mit Kaufleuten,
juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche
Sondervermögen wird unser Firmensitz als Gerichtsstand vereinbart.

Es gilt ausschließlich deutsches Recht,
auch wenn der Besteller seinen Firmensitz im Ausland hat.

11. Sonstiges

Sollte eine der
Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird
hierdurch die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt.